Nutzungsbedingungen für die Software kNOw RISK von ServEnt Consulting
(Fassung 1. August 2019)
Geltungsbereich
1.1. Die nachstehenden Bedingungen gelten für die Verwendung der kNOw RISK Software, und alle Dienstleistungen und Beratungen, die ServEnt Consulting (Auftragnehmer) im Zusammenhang mit der kNOw RISK Software durchführt (Werk). Der Auftraggeber ist jene Rechtsperson, die den Auftrag an den Auftragnehmer erteilt.
Lizenz – Werknutzungsbewilligung
2.1. Mit der Annahme des Angebots erhält der Auftraggeber als Gegenwert für die Lizenz der Nutzung der kNOw RISK Software das Benutzungsrecht. Es wird lediglich eine Werknutzungsbewilligung erworben.
2.2. Die Nutzung der Software unterliegt folgenden Bestimmungen.
2.3. Der Auftraggeber ist berechtigt:
2.3.1. die Software auf Client-PCs ausschließlich zur eigenen Nutzung für seine Rechtsperson und im Ausmaß und zum Zweck der erworbenen und bezahlten Anzahl an Lizenzen zu verwenden.
2.3.2. Im Falle eines Outsourcings der IT an Servicedienstleister, darf die Software und die erworbenen Lizenzen auf deren Server, zur ausschließlichen Nutzung des Auftraggebers, transferiert werden.
2.4. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt:
2.4.1. die Software ganz oder teilweise entgeltlich oder unentgeltlich zur Verfügung stellen oder sonst weiterzugeben (insbesondere an Dritte)
2.4.2. oder die ihm zum Login zugewiesenen Benutzernamen und Passwörter offenzulegen. Benutzerkonten sind nach dem Ausscheiden eines Benutzers zu deaktivieren. Der Auftraggeber trägt die Gefahr jeder unberechtigten Kenntniserlangung durch Dritte, die sich in der Sphäre des Auftraggebers ereignen und hat ServEnt Consulting der sich daraus ergebenden Folgen schad- und klaglos zu halten.
2.4.3. die Software zurückzuentwickeln (reverse engineering), zu dekompilieren, zu disassemblieren oder auf andere Weise zu versuchen, den Quellcode der Software zugänglich zu machen, die Software zu ändern, zu übersetzen oder davon abgeleitete Produkte zu erstellen.
2.5. Die Software ist Eigentum von ServEnt Consulting und durch Urheberrechte geschützt. Alle Urheberrechte an den vereinbarten Leistungen und an den von ServEnt Consulting und seinen Mitarbeitern und beauftragten Dritten geschaffenen Werken stehen ServEnt Consulting bzw. deren Lizenzgebern zu. Sie dürfen vom Auftraggeber während und nach Beendigung des Vertragsverhältnisses ausschließlich für vom bestellten Angebot umfasste Zwecke verwendet werden. Der Auftraggeber ist insofern nicht berechtigt, das Werk (die Werke) ohne ausdrückliche Zustimmung von ServEnt Consulting zu vervielfältigen und/oder zu verbreiten. Keinesfalls entsteht durch eine unberechtigte Vervielfältigung/Verbreitung des Werkes eine Haftung von ServEnt Consulting – insbesondere etwa für die Richtigkeit des Werkes – gegenüber Dritten.
2.6. Jede Verletzung der Urheberrechte von ServEnt Consulting und Verstöße des Auftraggebers gegen diese Bestimmungen berechtigt ServEnt Consulting zur sofortigen (vorzeitigen) Beendigung des Vertragsverhältnisses sowie unabhängig davon zur Geltendmachung anderer gesetzlicher Ansprüche, wie insbesondere auf Unterlassung und/oder Schadenersatz einschließlich eines allenfalls entgangenen Gewinns.
Vertragsumfang und Gültigkeit
3.1. Verträge über die Nutzung der Software werden – soweit nichts anderes vereinbart ist oder sich aus dem Vertragsgegenstand ergibt – auf unbestimmte Dauer abgeschlossen. Verträge können unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten zum Monatsletzten der jeweiligen Abrechnungsperiode von jeder Vertragspartei nach einer Mindestlaufzeit von einem Jahr schriftlich gekündigt werden und enden bei rechtzeitigem Eingang der Kündigung bei ServEnt Consulting mit der Abrechnungsperiode. Die Abrechnungsperiode beträgt 12 Monate oder ergibt sich aus gesonderter Vereinbarung.
3.2. Eine fristwidrige Aufkündigung oder eine solche vor Ablauf der Mindestlaufzeit (Stornierung) durch den Auftraggeber ist nur nach schriftlicher Bestätigung ServEnt Consulting gültig. Im Fall einer Stornierung hat ServEnt Consulting das Recht, neben den erbrachten Leistungen und aufgelaufenen Kosten eine Stornogebühr in der Höhe von 30% des noch nicht abgerechneten Auftragswertes des Gesamtprojektes zu verrechnen.
3.3. Wenn die beauftragte Software nachweislich außer Betrieb gestellt wird oder untergeht, kann das Vertragsverhältnis unter Berücksichtigung einer dreimonatigen Kündigungsfrist vorzeitig aufgelöst werden. Sind laufende Kosten für diese Software vereinbart, wird für die nicht konsumierte Leistung der aliquote Teil des Jahrespauschales auf ein vom Auftraggeber bekannt zu gebendes Bankkonto überwiesen.
3.4. Die Nichteinhaltung wesentlicher Vertragsbestandteile berechtigt die Vertragspartner zur vorzeitigen fristlosen Auflösung des Vertrages.
Preise
4.1. Die vereinbarten Preise werden bei Dauerschuldverhältnissen durch Bindung an den von der Statistik Austria verlautbarten Index der Verbraucherpreise 2010 oder den an dessen Stelle tretenden Nachfolgeindex wertgesichert. Für den Fall, dass kein Nachfolgeindex verlautbart wird, ist eine entsprechende Berechnung durch ServEnt Consulting vorzunehmen. Ausgangsbasis für die Wertsicherung ist die für den Monat des Vertragsabschlusses verlautbarte Indexzahl. Die vereinbarten Preise verändern sich in dem Ausmaß, in dem sich der vorgenannte Index gegenüber der Ausgangsbasis verändert. Schwankungen der Indexzahl nach oben oder unten bis einschließlich 5 Indexpunkte bleiben unberücksichtigt.
Erfolgen Preiserhöhungen aufgrund der Wertsicherung nicht unmittelbar nach der entsprechenden Indexerhöhung, so liegt darin kein schlüssiger Verzicht auf die Erhöhung.
4.2. ServEnt Consulting behält sich eine über die Wertsicherung hinausgehende Änderung der Preise/Entgelte zum Beginn eines neuen Abrechnungszeitraumes vor. Abänderungen werden dem Auftraggeber mindestens 4 Wochen vor dem Inkrafttreten an dessen bei der Registrierung angegebenen E-Mail-Adresse oder postalisch mitgeteilt.
Erhöhungen der Preise von mehr als 20% in einem Kalenderjahr bewirken ein außerordentliches Kündigungsrecht des Auftraggebers, welches dieser innerhalb von 2 Wochen ab Bekanntgabe der Preiserhöhung schriftlich auszuüben hat.
Leistungsumfang für Software-Installation, Software-Wartung, Software-Updates
5.1. ServEnt Consulting stellt die kNOw RISK Software und Programm-Updates in geeigneter elektronischer Form zur Verfügung. Die Durchführung der Software-Installation, Software-Wartung und Installation von Software-Updates erfolgt, soweit nichts anderes vereinbart wurde, im Wege automatischer Downloads oder telefonischer Anleitung innerhalb der Servicezeiten (siehe unten) durch ServEnt Consulting bzw. durch einen von ServEnt Consulting beauftragten Dritten.
5.2. Erfolgt ausnahmsweise und auf Wunsch des Auftraggebers eine Leistungserbringung am Ort des Serverstandortes des Auftraggebers, werden diese Arbeitszeiten und Fahrtspesen nach vorheriger Angebotslegung in Rechnung gestellt.
5.3. Eine Leistungserbringung außerhalb der Servicezeiten ist mit zusätzlichen Mehrkosten verbunden.
5.4. ServEnt Consulting stellt für die vertragsgegenständliche Software Wartungsleistungen in folgendem Umfang und unter folgenden Einschränkungen zur Verfügung:
5.4.1. Update Service: ServEnt Consulting stellt zum von ihr festgelegten Termin dem Auftraggeber kostenlose Software-Updates pro Jahr zur Verfügung. In diesen können etwa Behebung eventueller Software-Bugs oder sonstiger Fehler, Verbesserungen des Leistungsumfanges, Änderungen der Software aufgrund gesetzlicher Änderungen, enthalten sein.
5.4.2. ServEnt Consulting steht es frei, zur Erbringung der Leistung im Zuge des technischen Fortschritts auch neuere bzw. andere Technologien, Systeme, Verfahren oder Standards zu verwenden, als zunächst angeboten und behält sich vor, Programme zu verändern und/oder weiterzuentwickeln.
5.4.3. Service-Line: ServEnt Consulting steht dem Auftraggeber innerhalb der üblichen Bürozeiten (Montag bis Donnerstag 9-16h, Freitag 9-13h MEZ) bei auftretenden Problemen für Beratung im Zusammenhang mit dem Einsatz der vertragsgegenständlichen Software im vereinbarten Umfang zur Verfügung.
Software Hotline: Tel.: +43-676-9464144
Email: support@knowrisk.at
5.4.4. ServEnt Consulting behält sich das Recht vor, die Hotline-Service Zeiten zu verändern.
5.4.5. Die Gutwinski Management GmbH ist berechtigt, bei wiederholter Inanspruchnahme dieser Beratung für gleichartige Probleme weitere Beratungen und Wartungsleistungen von zusätzlichen, außerhalb des Vertrages liegenden, kostenpflichtigen Schulungsmaßnahmen abhängig zu machen.
5.5. ServEnt Consulting ist bestrebt, innerhalb angemessener Frist, auf die jeweiligen Anfragen des Auftraggebers während der üblichen Bürozeiten Auskunft zu geben. Dem Auftraggeber stehen wegen Überschreitung der in Aussicht gestellten Termine oder Nichterreichbarkeit der Service-Line weder das Recht auf Rücktritt noch auf Schadenersatz zu.
5.6. Folgende Leistungen sind nicht im Wartungsumfang enthalten:
5.6.1. Leistungen, die durch Betriebssystem-, Hardwareänderungen und/oder durch Änderungen von nicht vertragsgegenständlichen, wechselseitig programmabhängigen Softwareprogrammen und Schnittstellen bedingt sind.
5.6.2. Individuelle Programmanpassungen bzw. Neuprogrammierungen.
5.6.3. Die Beseitigung von durch den Auftraggeber oder einen Dritten verursachten Fehlern.
5.6.4. Softwareneuinstallationen, Servermigrationen, Datenkonvertierungen, Wiederherstellung von Datenbeständen und Schnittstellenanpassungen.
5.6.5. Verluste oder Schäden, die direkt oder indirekt durch Handlungen oder Unterlassungen bei der Bedienung durch den Auftraggeber oder dessen Anwender entstehen.
5.6.6. Kosten für Hilfestellung, Fehldiagnose sowie Fehler- und Störungsbeseitigung, die vom Auftraggeber zu vertreten sind sowie sonstige Korrekturen, Änderungen und Ergänzungen werden vom Auftragnehmer nach vorheriger Angebotslegung und Verrechnung der Kosten durchgeführt.
5.6.7. Kosten für Fahrt, Aufenthalt und Wegzeit für die mit der Ausführung der Dienstleistung beauftragten Personen des Auftragnehmers
5.7. Im Falle unberechtigter Inanspruchnahme von Leistungen ist ServEnt Consulting berechtigt, die angefallenen Kosten dem Auftraggeber zu den jeweils gültigen Kostensätzen laut Preisliste in Rechnung zu stellen.
Mängel und Schäden
6.1. ServEnt Consulting macht darauf aufmerksam, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, Computersoftware so zu erstellen, dass sie in allen Anwendungen und Kombinationen fehlerfrei arbeitet.
Gegenstand des Vertrages ist daher nur eine Software, die im Sinne der Produktbeschreibung und der Benutzungsanleitung grundsätzlich brauchbar ist.
6.2. Ein zu behandelnder Fehler liegt vor, wenn das jeweils vertragsgegenständliche Softwaremodul ein zu der im Angebot angeführten Produktbroschüre abweichendes Verhalten aufweist und dieses vom Auftraggeber reproduzierbar ist.
6.3. Das Referenzsystem zur Meldung, Nachvollziehung und/oder Behebung von Mängeln und sonstigen Fehlern wird in den jeweils geltenden, technischen Systemanforderungen definiert. Diese sind auf der kNOw RISK Homepage abrufbar.
6.4. Wohlverstanden ist, dass Probleme mit der Software, die durch die Verwendung eines anderen Systems als dem Referenzsystem oder durch die Verwendung von anderen Teilen als im Referenzsystem aufgezeigt, auftreten, keine Fehler sind. Der Auftraggeber hat kein Recht auf eine Behebung solcher Probleme. Diese stellen keinen Mangel dar und berechtigen den Auftraggeber weder zur Gewährleistung, Irrtumsanfechtung und -anpassung und/oder Schadenersatz.
6.5. Zwecks genauer Untersuchung von eventuell auftretenden Fehlern ist der Auftraggeber verpflichtet, das von ihm verwendete Computersystem (bei Systemen im Online-Verbund mit anderen Rechnern auch die entsprechende Verbindung), Softwareprogramme, Protokolle, Diagnoseunterlagen und Daten in angemessenem Umfang für Testzwecke während der Normalarbeitszeit ServEnt Consulting kostenlos zur Verfügung zu stellen und diese zu unterstützen.
6.6. Erkannte und zu vertretende Fehler sind von der Gutwinski Management GmbH in angemessener Frist einer Lösung zuzuführen. Eine Lösung des Fehlers erfolgt durch ein Software-Update oder durch angemessene Ausweichlösungen.
6.7. Gutwinski Management schließt die Gewährleistung und Haftung für folgende Punkte aus:
6.7.1. die Verwendung einer nicht geeigneten Darstellungssoftware und/ oder Hardware
6.7.2. die Unterbrechung der Übermittlung von Daten zu und/oder von dem Server, auf dem das Programm zur Verfügung gestellt wird, noch für das Erreichen einer bestimmten Übertragungskapazität und/oder Geschwindigkeit, Störungen der Kommunikationsnetze anderer Betreiber
6.7.3. Rechnerausfall bei Internet-Providern oder Online-Diensten
6.7.4. Fehler, Störungen oder jegliche Schäden, die auf unsachgemäße Bedienung, geänderter Betriebssystemkomponenten, Schnittstellen und Parameter, Verwendung ungeeigneter Organisationsmittel und Datenträger, soweit solche vorgeschrieben sind, anormale Betriebsbedingungen, insbesondere Abweichungen von den Installationsbedingungen, zurückzuführen sind
6.7.5. dem Kunden zuzurechnende Datenverluste
6.7.6. dem Kunden zuzurechnende mangelhafte Datensicherung
6.7.7. irgendwelche indirekten, Folge- oder ähnlichen Schäden (eingeschlossen sind Schäden aus entgangenem Gewinn oder Verlust von Daten, nicht erzielte Ersparnisse, Zinsverluste oder Schäden aus Ansprüchen von Dritten gegen ServEnt Consulting), die auf Grund der Benutzung der Software oder der Unfähigkeit, die Software zu verwenden, entstehen, selbst wenn ServEnt Consulting von der Möglichkeit solcher Schäden unterrichtet worden ist
6.7.8. Programme, die durch eigene Programmierer des Auftraggebers bzw. Dritte nachträglich verändert werden.
6.7.9. Druck-, Schreib- bzw. sonstige Fehler in Unterlagen, Vorträgen, Internetseiten und sonstigen Dokumenten
6.7.10. leichte Fahrlässigkeit, mit Ausnahme verschuldeter Personenschäden
6.7.11. im Bereich des Auftraggebers liegende Umstände, die die Auftragserfüllung behindern und vom Auftraggeber trotz Aufforderung durch ServEnt Consulting nicht beseitigt werden.
6.8. Die Vermutung des Vorliegens eines Mangels und die Beweislastumkehr zu Lasten von ServEnt Consulting sind ausgeschlossen. Das Vorliegen eines Mangels sowie dessen Vorliegen im Übergabezeitpunkt, der Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge sind vom Auftraggeber zu beweisen.
6.9. Der Auftragnehmer wird von allen Verpflichtungen gemäß Angebot frei, wenn Programmänderungen in den vertragsgegenständlichen Softwaremodulen ohne vorhergehende Zustimmung des Auftragnehmers von Mitarbeitern des Auftraggebers oder Dritten durchgeführt, oder die Softwaremodule nicht widmungsgemäß verwendet werden.
Individualprogrammierungen
7.1. Soweit Gegenstand des Auftrages die Änderung oder Ergänzung bereits bestehender Softwaremodule ist, bezieht sich die Gewährleistung auf die Änderung oder Ergänzung. Die Gewährleistung für das ursprüngliche Programm lebt dadurch nicht wieder auf.
7.2. Individualprogrammierungen bzw. Programmadaptierungen bedürfen für das jeweils betroffene Paket einer Abnahme durch den Auftraggeber spätestens vier Wochen ab Installation beim Kunden oder Zurverfügungstellung einer Testversion. Diese Prüfung auf Richtigkeit und Vollständigkeit anhand des bestellten Umfangs der Leistungsbeschreibung des Angebots wird in einem Protokoll vom Auftraggeber bestätigt.
7.3. Lässt der Auftraggeber den Zeitraum von vier Wochen ohne Programmabnahme verstreichen, so gilt die gelieferte Software mit verstreichen der Frist zu diesem Zeitpunkt als abgenommen.
7.4. Bei Einsatz der Software im Echtbetrieb durch den Auftraggeber gilt die Software jedenfalls als abgenommen.
7.5. Etwa auftretende Mängel, das sind Abweichungen von der schriftlich vereinbarten Leistungsbeschreibung sind vom Auftraggeber ausreichend dokumentiert dem Auftragnehmer schriftlich zu melden, der um schnellstmögliche Mängelbehebung bemüht ist. Liegen schriftlich gemeldete, wesentliche Mängel vor, das heißt, dass der Echtbetrieb nicht begonnen oder fortgesetzt werden kann, so ist nach Mängelbehebung eine neuerliche Abnahme erforderlich. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, die Abnahme von Software wegen unwesentlicher Mängel abzulehnen.
7.6. Sollte für die Herstellung von Interoperabilität der gegenständlichen Softwaremodule die Offenlegung der Schnittstellen erforderlich sein, ist dies vom Auftraggeber gegen Kostenvergütung beim Auftragnehmer zu beauftragen. Kommt der Auftragnehmer dieser Forderung nicht nach und erfolgt eine Dekompilierung gemäß Urheberrechtsgesetz, sind die Ergebnisse ausschließlich zur Herstellung der Interoperabilität zu verwenden. Ein Missbrauch hat Schadenersatz zur Folge.
Hinweis zur Datensicherung bei On-Premises Installationen
8.1. Bei On-Premises Installation der kNOw RISK Software auf Servern unter der Hoheit des Kunden liegt es ausschließlich in der Verantwortung des Kunden einen entsprechenden Backup-Prozess einzurichten und Datensicherungen durchzuführen. ServEnt Consulting empfiehlt den Kunden gemäß Stand der Technik tägliche, monatliche und jährliche Backups durchzuführen und entsprechend zu archivieren. Die Haftung für Datenbeschädigung oder Datenverlust durch unzureichende Datensicherung beim Kunden wird ausgeschlossen.
Zurverfügungstellung von Informationen
9.1. Die Erbringung von Beratungsleistungen auch im Zusammenhang mit Erstellung, Verkauf und Bearbeitung (einschließlich im Zusammenhang mit Inbetriebnahme und/oder Anpassung an die Bedürfnisse des Auftraggebers) von Softwaremodulen durch Mitarbeiter von ServEnt Consulting erfolgt zusammen mit einem Ansprechpartner des Auftraggebers und basiert auf den vom Auftraggeber bzw. von diesem Ansprechpartner zur Verfügung gestellten Informationen.
Datenschutz
10.1. ServEnt Consulting verpflichtet ihre Mitarbeiter, die Bestimmungen zum Datenschutz zeitlich unbegrenzt, auch über die Dauer allfälliger Dienstverhältnisse hinaus, einzuhalten.
10.2. Eine Verschwiegenheitserklärung kann bei ServEnt Consulting angefordert werden.
10.3. Der Auftraggeber erklärt die Verarbeitung personenbezogener Daten ausdrücklich als genehmigt. Die Verarbeitung erfolgt auf Grund Ihrer Einwilligung, zur Erfüllung des Vertrags und zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen, sowie zur Erfüllung rechtlicher Verpflichtungen.
10.4. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die softwaremäßig erfassten Auftraggeberdaten unter Berücksichtigung ihrer Art, des Umfangs und Zwecks ihrer Verwendung sowie unter Bedachtnahme auf den Stand der technischen Möglichkeiten und auf die wirtschaftliche Vertretbarkeit bestmöglich zu schützen.
10.5. Umfang, Art und Zweck der Erhebung, Verarbeitung und / oder Nutzung personenbezogener Daten durch den Auftragnehmer für den Auftraggeber umfassen:
- Vorbereiten, Durchführen und Nachbereiten von Schulungen (Training)
- Unterstützung bei der Erfassung von Daten zur Implementierung und Aktualisierung der kNOw RISK Software (Beratung/ Consulting)
- Installation, Betreuung der gutwin Software (Betreuung/ Administration)
- Unterstützung bei der Betreuung der kNOw RISK Software (Unterstützung/ Support)
- Entwicklung, Pflege und Fehlerkorrektur der gutwin Software (Entwicklung, Update)
Produkte und Dienstleistungen.
10.6. Der Auftraggeber kann Auskunfts-, Berichtigungsbegehren sowie den Widerruf seiner Zustimmung zur Verarbeitung personenbezogener Daten jederzeit schriftlich oder per E-Mail an datenschutz@gutwinski.at richten.
Einsatz Subunternehmer
11.1. Der Auftragnehmer beschäftigt regelmäßig das Unternehmen
Creative-IT-Güntner
Kiefernweg 1
92655 Grafenwöhr, Deutschland
mit Programmier-, Update-, Support- und Entwicklungsaufgaben.
11.2. Der Auftraggeber erklärt den Einsatz und die damit mögliche verbundene Verarbeitung personenbezogener Daten ausdrücklich als genehmigt. Anforderungen zum Datenschutz werden an Creative-IT-Güntner überbunden.
11.3. Bestehen Gewährleistungs- und/oder Haftungsansprüche von ServEnt Consulting gegenüber Erfüllungsgehilfen oder Dritten, tritt ServEnt Consulting diese Ansprüche an den Auftraggeber ab. Der Auftraggeber wird sich jedenfalls nach Abtretung von Ansprüchen gegen Erfüllungsgehilfen ausschließlich an diese bzw. soweit zulässig, nach Abtretung von Ansprüchen gegen sonstige Dritte ausschließlich an diese sonstigen Dritten halten.
Höhere Gewalt
12.1. Keine der Parteien ist haftbar für Leistungsstörungen aus Gründen, die außerhalb ihres angemessenen Einflussbereichs liegen (wie z. B. Brände, Explosionen, Stromausfälle, Erdbeben, Überschwemmungen, schwere Stürme, Streiks, Embargos, Arbeitskämpfe, Handlungen von Zivil- oder Militärbehörden, Krieg, Terrorismus (einschließlich Cyber-Terrorismus), höhere Gewalt, Handlungen oder Unterlassungen von Internetprovidern, Handlungen oder Unterlassungen von Aufsichtsbehörden oder Verwaltungseinrichtungen (einschließlich der Verabschiedung von Gesetzen oder Regelungen oder anderer Regierungshandlungen, die die Bereitstellung von Onlinediensten beeinträchtigen). Diese Ziffer findet jedoch keine Anwendung auf die Zahlungsverpflichtungen des Auftraggebers aus diesem Vertrag.
Schlussbestimmungen
13.1. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen unwirksam sein oder – aus welchem Grund immer – nicht Vertragsinhalt werden, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, deren Sinn und Zweck am nächsten kommende Bestimmung, zu ersetzen.
13.2. Änderungen des Vertrages, dieser Nutzugsbedingungen sowie das Abgehen von diesen bedürfen ein unterzeichnetes, schriftliches Dokument; ebenso das Abgehen von diesem Formerfordernis. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
13.3. Auf alle Rechtsverhältnisse zwischen Auftraggeber und ServEnt Consulting ist materielles österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen und des UN-Kaufrechtes anzuwenden.
13.4. Erfüllungsort ist, soweit nichts anderes vereinbart wurde, Parndorf, selbst wenn ServEnt Consulting seine Vertragspflichten an einem anderen Ort erfüllt oder zu erfüllen hat.
13.5. Für sämtliche Streitigkeiten zwischen Auftraggeber und ServEnt Consulting gilt die örtliche Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichtes in Eisenstadt als vereinbart.
Sollten Sie Fragen haben oder sich aus anderen Gründen mit ServEnt Consulting in Verbindung setzen wollen, wenden Sie sich bitte an:
ServEnt Consulting Peter Kerstan
Meierhofgasse 2a
7111 Parndorf
+43676 9464144
Alternative Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO und § 36 VSBG:
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie unter https://ec.europa.eu/consumers/odr findest. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir nicht verpflichtet und nicht bereit.